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   OLG Stuttgart, 28.11.1974 - 13 W 50/74   

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https://dejure.org/1974,1094
OLG Stuttgart, 28.11.1974 - 13 W 50/74 (https://dejure.org/1974,1094)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.11.1974 - 13 W 50/74 (https://dejure.org/1974,1094)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. November 1974 - 13 W 50/74 (https://dejure.org/1974,1094)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflassung von Eigentumswohnungen ; Festsetzung eines Streitwertes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 6
    Streitwert: Grundstück - Auflassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 394
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 04.10.1972 - 20 W 517/72

    Streitwert: Grundstück - Auflassung - Umschreibung des Eigentums

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.11.1974 - 13 W 50/74
    a) b) Die Gegenansicht macht deshalb im Wesentlichen auch nur geltend, es sei unbillig, den Kläger mit dem Kostenwagnis des vollen Grundstückswerts zu belasten, wenn die Beklagte die Auflassung nur unter Umständen geringfügiger Gegenforderungen wegen verweigert, dies sei ein untragbares Ergebnis (so insbesondere Vollkommer in Anm. zu Urteilen des Oberlandesgerichts Frankfurt, Rpfleger 1970, 354 und Rpfleger 1973, 62 und Egon Schneider, Streitwert-ABC, 2. Aufl. 1972, Stichwort "Auflassung" unter Nr. 3).

    Wie schon das Oberlandesgericht Frankfurt (Rpfleger 1970, 354 und wiederholt Rpfleger 1973, 62) ausgeführt hat, ist der Kläger in diesen Fällen nicht gezwungen, die Auflassung zum Streitgegenstand zu machen, vielmehr kann er ebenso gut eine negative Feststellungsklage erheben, um den Bestand der Forderungen klären zu lassen.

    Wenn demgegenüber Vollkommer (in Rpfleger 1973, 62) anmerkt, mit der vom Oberlandesgericht Frankfurt gewiesenen negativen Feststellungsklage könnten die Härten der herrschenden Auflassung nicht gänzlich ausgeschlossen werden, weil die genannte Möglichkeit praktisch dann ausscheide, wenn der beklagte Teil eine Zusammenarbeit vor dem Verfahren verweigert habe, so trägt auch bei fehlender Zusammenarbeit der Kläger mit einer Auflassungsklage im allgemeinen kein ungerechtfertigtes Kostenwagnis.

  • OLG Frankfurt, 28.04.1970 - 6 W 83/70

    Streitwert: Grundstück - Auflassung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.11.1974 - 13 W 50/74
    a) b) Die Gegenansicht macht deshalb im Wesentlichen auch nur geltend, es sei unbillig, den Kläger mit dem Kostenwagnis des vollen Grundstückswerts zu belasten, wenn die Beklagte die Auflassung nur unter Umständen geringfügiger Gegenforderungen wegen verweigert, dies sei ein untragbares Ergebnis (so insbesondere Vollkommer in Anm. zu Urteilen des Oberlandesgerichts Frankfurt, Rpfleger 1970, 354 und Rpfleger 1973, 62 und Egon Schneider, Streitwert-ABC, 2. Aufl. 1972, Stichwort "Auflassung" unter Nr. 3).

    Wie schon das Oberlandesgericht Frankfurt (Rpfleger 1970, 354 und wiederholt Rpfleger 1973, 62) ausgeführt hat, ist der Kläger in diesen Fällen nicht gezwungen, die Auflassung zum Streitgegenstand zu machen, vielmehr kann er ebenso gut eine negative Feststellungsklage erheben, um den Bestand der Forderungen klären zu lassen.

    Vorliegend ist außerdem die Gegenforderung der Beklagten, derentwegen sie die Auflassung der beiden Eigentumswohnungen verweigerte, nicht nur ganz geringfügig, wie in dem vom Oberlandesgericht Frankfurt (Rpfleger 1970, 354) entschiedenen Fall, sondern betrug 6.554,43 DM.

  • BGH, 23.02.1972 - IV ZR 95/71
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.11.1974 - 13 W 50/74
    Anders als beispielsweise bei der Klage eines Miterben auf Auflassung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks, bei der der Streitwert gleich dem Wert des Grundstücks abzüglich des Erbanteils des Klägers ist (vgl. BGH, LM Nr. 44 zu § 3 ZPO = NJW 1972, 909), wird bei einer Auflassungsklage, bei der die Beklagte nur ein Zurückbehaltungsrecht ausübt, auch wirtschaftlich der volle Wert der beiden Eigentumswohnungen berührt, weil die Kläger den vollen Eigentumsübergang begehren.
  • OLG München, 13.01.1981 - 5 W 2607/80

    Streitwert: Grundstück - Auflassung - Belastungen - Zurückbehaltungsrecht

    Die Vorschrift des § 6 ZPO stellt eindeutig auf den Wert der verlangten Sache, d.h. auf den Antrag des Klägers und nicht etwa auf die Einlassung des Beklagten ab (ebenso OLG Stuttgart, MDR 1959; 401 und NJW 1975, 394 ; OLG Bamberg, JurBüro 1978, 428 mit zust. Anm. Mümmler; OLG Celle, NiedersRpfl 1962, 111 und MDR 1977, 672; OLG Bremen, JurBüro 1973, 1087 ; OLG Frankfurt, RPfleger 1970, 354 und 1973, 62; OLG Nürnberg, RPfleger 1970, 249; Baumbach/Lauterbach, aaO., § 6 ZPO Rdn. 1 B; vgl. auch Waldner, NJW 1980, 217).
  • OLG München, 02.02.1988 - 8 W 796/88
    2 Z 63/84">MDR 1985, 501 = JurBüro 1981, 892 ; OLG Celle MDR 1977, 672; OLG Stuttgart NJW 1975, 394 ; Baumbach-Hartmann, ZPO 46.Aufl., § 6 Anm. lB; Thomas-Putzo, § 3, Anm. 2 unter "Auflassung" und § 6 , Anm. 1; Hartmann, Kostengesetze 22.Aufl., Anh. zu § 12 GKG , Anm. 1B zu § 6 ZPO ; a.A. OLG Neustadt RPfl 1963, 66; OLG Braunschweig NJW 1973, 1983 ; Schneider, Streitwert Kommentar für den Zivilprozeß 1. Aufl., unter "Auflassung" Anm. 3; Vollkommer Anm. zu den Urteilen des OLG Frankfurt in RPfl 1970, 354 und 1973, 62).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.1980 - 7 W 35/80

    Streitwert: Grundstück - Feststellung der Berechtigung, den Restkaufpreis

    Trotz verschiedener Ansätze in der Rechtsprechung, im Rahmen des § 6 ZPO wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 1967, 443, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3.4.1967 - 2 W 26/66 -, beide zur Miterbenklage; OLG Frankfurt, Rpfleger 1970, 354 mit Anm. Vollkommer, ders., Rpfleger 1973, 62 ; OLG Braunschweig, NJW 1973, 1982 ) wird für die Auflassungsklage vom weit überwiegenden Teil der Gerichte und auch der Literatur der volle Grundstückswert als Streitwert angenommen, auch wenn der Streit der Parteien wirtschaftlich nur um die Höhe der zurückbehaltenen Gegenforderung geht (Stein/Jonas, ZPO , 20. Aufl., § 6 Rdn. 15; OLG Stuttgart, NJW 1975, 394 ; Baumbach/Lauterbach, 38. Aufl., ZPO , § 6 Rdn. 1 B; Thomas/Putzo, ZPO , 10. Aufl., § 6 Rdn. 1).
  • OLG Stuttgart, 13.08.1982 - 3 W 36/82

    Streitwert: Grundstück - Auflassung - Gegenforderung

    Der Streitwert einer Auflassungsklage ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, die mit der herrschenden Auffassung übereinstimmt (vgl. u.a. OLG Stuttgart, NJW 1975, 394; OLG Celle, JurBüro 1978, 427, Stein/Jonas-Schumann, ZPO, 20. Aufl., Rdn. 15 zu § 6) auch dann in entsprechender Anwendung des § 6 ZPO mit dem Verkehrswert des Grundstücks anzusetzen, wenn die beklagte Partei die Auflassung nur wegen einer - unter Umständen geringfügigen - Gegenforderung verweigert.
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